Straubing, 24. November 2009 – Lehrrettungswache der Malteser hat seinen neuen Rettungswagen in Dienst gestellt. Krankenhauspfarrer Hubert Panhölzl und Pfarrer Hasso von Winning segneten am Dienstagabend den neuen Lebensretter. Zahlreiche Repräsentanten des öffentlichen Lebens nahmen an der Zeremonie teil. Der schneeweiße Lebensretter tritt unter dem Funkrufnamen "Johannes Straubing 71/1" die Nachfolge des alten Fahrzeugs an. Der Vorgänger war vor einigen Monaten in einen Unfall geraten.
Als Vertreter der Stadt kam CSU-Fraktionschef Peter Mittermeier, der stellvertretende Landrat Josef Laumer überbrachte die Glückwünsche des Landkreises. Der Kreisbeauftragte der Malteser, Dr. Karsten Knöbel, zeigte sich besonders erfreut, dass auch Vertreter des Bayerischen Roten Kreuzes sowie der designierte ärztliche Leiter des Rettungsdienstes Stadt und Land, Dr. Christian Thiel, in die Rettungswache der Malteser in der Schlesischen Straße kamen.
Das schneeweiße Fahrzeug ist ein Rettungswagen der neuesten Generation. Neben den bisher üblichen medizinischen Geräten wird in dem Mercedes Sprinter auch allerneueste Technik eingesetzt. Unter anderem wird ein in Europa bisher relativ unbekanntes so genanntes Spine board mitgeführt. Das Spineboard ist ein Berge- und Transportsystem für Patienten mit Wirbelsäulenverletzungen, das bisher hauptsächlich in den USA verwendet wird.
Außerdem befindet sich ein neuer Kapnograf an Bord. Das hochsensible Gerät zur künstlichen Beatmung gab es im Raum Straubing bislang nur in der Intensivstation des Klinikums und im Rettungshubschrauber. Der neue Rettungswagen wird von einem 20-köpfigen Team der Malteser Lehrrettungswache benutzt und betreut. Das Team musste zunächst intensiv in die Fahrzeug- und Medizintechnik eingewiesen werden. Das 4,6 Tonnen schwere Rettungsfahrzeug darf erst ab einer Fahrerlaubnis der Klasse C 1 gefahren werden.
Gerade die jüngeren Mitarbeiter der Rettungsdienste besitzen jedoch nur in den seltensten Fällen eine solche Fahrerlaubnis. Der Gesetzgeber hat aber nun Abhilfe in Aussicht gestellt, um die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste zu erhalten. Sie sollen künftig selbst zum Führen einer Fahrerlaubnis bis zu 4,75 Tonnen ausbilden, prüfen und Sonderfahrerlaubnisse austeilen dürfen. Unter normalen Umständen wird der Wagen etwa sechs Jahre im Dienst bleiben.