Rückholdienst
Rückholdienst (001)
Der Rückholdienst

Etwa 400.000 Bundesbürger erkranken oder verunglücken jedes Jahr während eines Urlaubsaufenthaltes. Nicht immer ist die medizinische Versorgung im Ausland sichergestellt. Oft wird die ärztliche Behandlung durch Sprachprobleme erschwert. Eine nicht selten lange Trennung von Familie und Freunden belastet zusätzlich.

Deshalb bieten die Malteser ihren Mitgliedern gegen eine geringe Zuzahlung zum Mitgliedsbeitrag einen besonderen Service: den Rückholdienst fürs In- und Ausland. Die Einsatzzentrale des Malteser Rückholdienstes ist rund um die Uhr besetzt. Ein Anruf genügt (Telefon 0221/9822-333), und die Malteser Mitarbeiter werden aktiv - egal ob Sie gerade auf Bali sind oder in Garmisch-Partenkirchen.

Formen des Rückholdienstes

Lotsendienst:
Eine fachlich geeignete Kraft begibt sich zum Aufenthaltsort des Patienten und fährt diesen (und seine Begleiter) mit dem Fahrzeug des Patienten heim. Diese Form wird in Anspruch genommen, wenn der Patient aufgrund einer sich akut verändernden Situation nicht mehr in der Lage ist selbst heimzufahren.

PKW-Dienst:
Der Patient wird mit einem PKW der Hilfsorganisation abgeholt und heimgefahren. Dies wird meist infolge von Verkehrsunfällen notwendig, wenn das Fahrzeug des Patienten nicht mehr fahrtüchtig ist.

Langstrecken-Krankentransport:
Wie im normalen Krankentransport auch, wird der Patient mit einem Krankentransportwagen oder Intensivtransportwagen abgeholt und in die Heimatklinik gefahren.

Rettungswagen:
In kritischen Fällen, in denen ein Transport mit dem Krankentransportwagen nicht mehr möglich ist, kann stattdessen auf einen Rettungswagen zurückgegriffen werden.

Flugbegleitung:
Hierbei lässt sich eine Notarzteinsatzfahrzeug-Besatzung zum Patienten fliegen und kehrt mit diesem zurück, worauf hin er dann mit einem Rettungs- oder Krankentransportwagen weitertransportiert wird. So wird eine medizinische Versorgung auch während des Fluges gewährleistet.

Für den Rückholdienst ist eine besondere Versicherung notwendig, die für Mitglieder der Malteser häufig besteht. Auch der Rücktransport im Todesfall wird durch den Rückholdienst abgedeckt. Nicht abgedeckt sind jedoch Rückholungen aus Kriegs- und Krisenregionen oder Gebieten massiver politischer Unruhen und oft auch bei längerem Auslandsaufenthalt.

Auslandsrückholdienst

Als Auslandsrückholung bezeichnet den Rücktransport von erheblich erkrankten oder verletzten Personen aus einem Reiseland in ihr Heimatland. Synonym für Auslandsrückholung ist der ebenfalls geläufige Begriff Repatriierung. Eine Repatriierung erfolgt nach mitteleuropäischem Verständnis stets unter fachlicher medizinischer Aufsicht eines Arztes (insb. per Flugzeug) und/oder eines Rettungsassistenten, denen das Krankheitsbild bzw. Verletzungsmuster bekannt ist und denen die nötigen Geräte zur Verfügung stehen, um den Zustand des Patienten während der Rückholung stabil zu halten. Die medizinische Ausstattung kann dabei der eines Notarztwagens gleichen.

Gründe für einen Auslandsrückholdienst sind:

  • Dem Patienten kann in seinem Heimatland qualitativ oder quantitativ bessere medizinische Versorgung zukommen.
  • Es bestehen erhebliche Verständigungsprobleme zwischen Patient und behandelnden Gesundheitspersonal, die sich nicht ohne Repatriierung lösen lassen.
  • Die Erkrankung oder Verletzung des Betroffenen ist spezieller Art und im Heimatland dem behandelnden Arzt bereits eingehend bekannt. Dort wurde die Therapie eingeleitet und soll nun fortgesetzt werden.
  • Wirtschaftliche Gründe